HarmoS
Die «Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule» (HarmoS-Konkordat) ist ein neues schweizerisches Schulkonkordat. Das Konkordat harmonisiert erstmals national die Dauer und die wichtigsten Ziele der Bildungsstufen sowie deren Übergänge. Gleichzeitig werden die bisherigen nationalen Lösungen im Schulkonkordat von 1970 bezüglich Schuleintrittsalter und Schulpflicht aktualisiert. Über den Beitritt zum Konkordat entscheidet jeder Kanton einzeln. Am 21. Mai 2006 haben das Schweizer Stimmvolk und alle Stände die revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung mit 86 % Ja-Stimmen angenommen. Im HarmoS-Konkordat wird erstmals auf gesamtschweizerischer Ebene festgelegt, in welchen Fachbereichen alle Schülerinnen und Schüler während der obligatorischen Schule eine Grundbildung erhalten sollen (Art. 3, HarmoS-Konkordat). Es sind dies: Sprachen (Schulsprache, zweite Landessprache und eine weitere Fremdsprache), Mathematik und Naturwissenschaften, Geistes- und Sozialwissenschaften, Musik/Kunst und Gestaltung, Bewegung und Gesundheit. In Artikel 3 wird auch der Erziehungsauftrag der Schule erwähnt, subsidiär zum familiären Erziehungsauftrag. Für die Lehrpläne heisst das: Künftig wird es nur noch einen Lehrplan pro Sprachregion geben. Die Arbeiten am Lehrplan Deutschschweiz und am Plan d'études romand (PER) laufen. Der Lehrplan Deutschschweiz soll 2011/12 vorliegen, der PER 2009/10. Die Einführung von HarmoS ist eine einmalige Gelegenheit, um sich der Bedeutung einer Schule bewusst werden zu lassen, die für die Gesundheit günstig ist, die Förderung der Gesundheit in der Gesamtheit der Schulinstitutionen in der Schweiz zu berücksichtigen. Eine Arbeitsplattform führt momentan eine Überlegung über die konkrete Integration der dauerhaften Entwicklung und der Gesundheit im Studienplan an: «BNE» (Verbindung mit nachstehendem Punkt). | ||||||||||||||||||||||||||